chocri



FAQ für Ausbezahlung der Gutscheine

Lieber chocri-Kunde!

Du hast sicher mitbekommen, dass wir den Geschäftsbetrieb von chocri zum 30. April 2023 eingestellt haben. Zeitgleich haben wir den Online-Shop vom Netz genommen.

Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen und wir finden es nach wie vor schade, dass wir dich nicht mehr mit unserer leckeren handgemachten Schokolade beliefern können. Die Marktgegebenheiten und die schwierige Zeit in den letzten Jahren hat uns zu diesem Schritt gezwungen.

Solltest du noch einen chocri-Gutschein besitzen und es nicht geschafft haben, diesen in unserem Shop einzulösen, bieten wir dir die Möglichkeit das Geld zurück überweisen zu lassen. Weitere Infos dazu erhälst du weiter unten.

Wir hatten in dir einen ganz tollen Kunden und wünschen dir von Herzen das Beste.

Dein chocri-Team

Chocri-Logo

Wie kann ich mir meinen Gutschein auszahlen lassen?

Um deinen Gutschein auszahlen zu lassen, gehe bitte wie folgt vor:

  1. Trage deine persönlichen Daten in das Formular am Ende der Seite ein
  2. Gebe den Wert des Gutscheines sowie die Gutscheinnummer an
  3. Trage deine Bankverbindung ein
  4. Die Daten werden dann direkt an uns übermittelt und der entsprechende Betrag baldmöglichst an dich ausbezahlt

 

Wie lange kann ich den Gutschein einlösen?

Du kannst leider keine chocri-Produkte mehr bei uns kaufen. Dafür geben wir dir abhängig vom Kaufdatum (maximal bis 31.12.2025) die Gelegenheit deinen Gutschein auszahlen zu lassen.
Der Gutschein darf dabei nicht älter als drei Jahre sein.
Die gesetzliche Vorgabe dazu lautet: Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig (§§ 195, 199 BGB).

 

Ich habe einen Restwert von einem Gutschein. Kann ich mir diesen auch gutschreiben lassen?

Ja, das ist möglich – sofern der Gutschein nicht älter als drei Jahre ist. Das ist die gesetzliche Vorgabe – Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig (§§ 195, 199 BGB).

Bitte fülle dazu das Formular aus, trage die Gutschein-Nummer ein und den Restbetrag im Feld „Gutschweinwert“.

 

Ich habe einen Gutschein der älter als drei Jahre ist

Leider ist die gesetzliche Frist abgelaufen und wir können dir den Betrag nicht mehr erstatten.

 

Ich habe einen Gutschein aus einer Promotion

Gutscheine aus Promotions können wir leider nicht erstatten.

 

Mein Gutschein lässt sich nicht einlösen

Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Bitte prüfe:

  • ob du die Gutschein-Nummer korrekt eingegeben hast. Die Nummer bitte mit allen Bindestrichen und ohne Leerzeichen eingeben.
  • ob sich noch Guthaben auf dem Gutschein befindet.

Wenn du weitere Probleme hast, wende dich bitte per Mail an uns: fragen-chocri@riegelein.de












    Chocothek -

    Unsere gläserne Manufaktur



    Leckere Schokoladen, kunstvolle Verzierungen, eine Riesenauswahl an Figuren und die Möglichkeit, Schokoladen-Machern über die Schulter zu gucken – all das gibt es in der „Chocothek“ der Confiserie Riegelein.



    Öffnungszeiten

    Die neuen Öffnungszeiten für die Hauptsaison (November, Dezember,
    6 Wochen vor Ostern):
    Mo.-Mi.: 10-15 Uhr
    Do.+Fr.: 10-18 Uhr
    Sa.: 10-13 Uhr
    Öffnungszeiten NEBEN-Saison:
    Mo.-Mi. + Fr.: 10-15 Uhr
    Do.: 10-18 Uhr
    Sa.: geschlossen

    Chocothek

    Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf:


    Hans Riegelein & Sohn GmbH & Co.KG
    Tiembacher Str. 11-13
    D-90556 Cadolzburg
    Tel. +49 9103 505 100 (Zentrale)
    Tel. +49 9103 505 171 (Chocothek)

      Für Auftragsanfragen beachten Sie bitte unseren Mindestauftragswert von 2.500€.


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